Wofür brauche ich ein Testament?
Ein eigenhändig verfasstes Testament macht dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen von der Verteilung Ihres Nachlasses entspricht. Jede volljährige Person ist zum Verfassen eines Testaments berechtigt. Es muss jedoch vollständig handschriftlich verfasst sein und sowohl den vollen Namenszug als auch Datum und Ortsangabe der Erstellung aufweisen.
Für Eheleute gibt es auch die Möglichkeit, ein Testament gemeinsam zu verfassen. Zu bedenken ist, dass es dann auch nur gemeinschaftlich geändert werden kann.
Die Angehörigen sollten sowohl über die Existenz als auch den Aufbewahrungsort des Testaments unterrichtet sein, um sicherzustellen, dass es berücksichtigt wird. Für eine juristisch einwandfreie Ausgestaltung des Testaments empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.